FAQ: Verfahren

Folgende Verfahren können ausgewählt werden:

  • BaSiK u3 & ü3
  • BIKO 3-6
  • liseb
  • seldak
  • sismik

Weitere Informationen zu den Verfahren finden Sie hier.

Jede Kindertageseinrichtung darf bis zu zwei Verfahren auswählen. 

Dabei ist zu beachten, dass seldak und sismik als ein Verfahren gezählt wird, da davon ausgegangen wird, dass die meisten Einrichtungen sowohl von Kindern mit Deutsch als Erstsprache (DaE) als auch von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) besucht werden.

Es werden alle Teile zur Verfügung gestellt, jedoch nur das Screening zur Sprache geschult.

Das hängt vom gewählten Verfahren und den Kindern in Ihrer Einrichtung ab. Die Empfehlung ist die Erhebung für alle Kinder in Ihrer Einrichtung, in einem jährlichen Turnus, durchzuführen. Jedoch gibt es keine Verpflichtung hierzu. Verpflichtend ist und bleibt allein die ESU.

Details zu den Verfahren finden Sie hier: https://spracherhebung-kita-bw.de/verfahren/

Es gibt keine Vorschriften, wie die Verfahren im Anschluss in den Einrichtungen eingesetzt werden. Die Integration in den Kita-Alltag obliegt den Kita-Teams. Wir sprechen die Empfehlung aus, alle Kinder mit einem gewählten Verfahren einmal pro Jahr zu beobachten. Sie können, wenn Sie möchten, ein zweites Verfahren ergänzend heranziehen. Welche Vorgehensweise hierbei empfehlenswert ist, haben wir hier aufgeführt: https://spracherhebung-kita-bw.de/ablaeufe/kombinationen/

Insgesamt dienen die Spracherhebungsverfahren dazu, Sprachentwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und eine individuelle Förderung des Kindes zu ermöglichen. Durch den differenzierten, systematischen Blick, den die Erhebungsverfahren bieten, können Aktivitäten und Impulse auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt werden. Eine regelmäßige Erhebung ermöglicht dabei, den Entwicklungsverlauf eines Kindes darzustellen und unterstützt die Zusammenarbeit mit den Eltern.

Die Durchführung der Spracherhebungen sollte stets nur von geschulten Fachkräften durchgeführt werden, damit auch die Ergebnisse entsprechend ausgewertet und pädagogische Handlungsziele abgeleitet werden können. Das in den Schulungen erworbene Wissen kann im Rahmen von Teamsitzungen o.ä. sukzessive an die Kolleginnen und Kollegen weitergegeben werden.

Die Durchführung einer Erhebung hängt von dem jeweiligen Verfahren ab. Im Schnitt können Sie grob mit circa 1 bis 1,5 Stunden Zeit für die Erhebung rechnen, wobei diese nicht am Stück stattfinden muss. Hinzu kommt im Schnitt bei jedem Verfahren circa 1 bis 1,5 Stunden für die Auswertung der Verfahren und Ableitung von pädagogischen Handlungszielen für das Kind. Somit sind bei einem jährlichen Turnus pro Kind / pro Verfahren etwa drei Stunden pro Jahr einzurechnen.

Die Fördermaßnahmen ergeben sich durch die Auswertung der Verfahren. Alle Verfahren bieten nicht nur die Möglichkeit einer quantitativen Auswertung (Feststellung des Sprachentwicklungsstands im Vergleich mit Normgruppen), sondern auch eine qualitative Auswertung. Bei dieser Form der Auswertung leiten Sie bspw. ab, welche sprachfördernden Aktivitäten von einem Kind gut angenommen werden. Das hilft dabei, die Sprachförderung nicht isoliert zu betrachten, sondern in natürliche, alltägliche Situationen eingebettet zu integrieren, wie z.B. beim Spielen, beim Essen oder während der gemeinsamen Aktivitäten. Dies hilft Ihnen dabei insgesamt in der pädagogischen Arbeit den Fokus darauf zu legen, wie in alltäglichen Situationen sprachanregende Momente ganz ohne Zusatzangebote geschaffen werden können. Durch diesen Ansatz ist die Sprachförderung ein Anteil der alltäglichen pädagogischen Arbeit, der gut in der Gruppe wirken kann und damit alle Kinder erreicht und keine zusätzliche Maßnahme.

Selbstverständlich ersetzt dies nicht das Heranziehen von Förderstellen oder Therapeut:innen, wenn sich bei einem Kind schwerwiegende Sprachauffälligkeiten zeigen.

FAQ Spracherhebung Kita BW

Bleiben noch Fragen offen? Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail:
support@spracherhebung-kita-bw.de

Wichtige Information:

Ein neuer Anmeldezeitraum für die Maßnahme ist geöffnet.
Interessierte Kitas und Träger können bis 21. März 2025 die Anmeldung hier vornehmen.